Benutzerordnung
- Die Entlehnfrist beträgt für Bücher 3 Wochen, für Zeitschriften 1 Woche
- Die festgesetzte Entlehngebühr ist, laut aktuellem Tarif bei der Entlehnung zu bezahlen.
- Entlehnte Medien sind fristgerecht und in tadellosem Zustand zurückzubringen.
- Verlängerungen um eine weitere Woche sind telefonisch, persönlich oder per E-Mail möglich, wobei pro Woche ein Aufpreis laut aktuellem Tarif verrechnet wird.
- Beschädigte oder verloren gegangene Medien sind vom jeweiligen Verursacher zu ersetzen. Beschädigungen und/oder Verlust sind den BibliotheksmitarbeiterInnen umgehend mitzuteilen. Bücher dürfen nicht selbst repariert werden.
- Die persönlichen Daten werden EDV-mäßig erfasst und ausschließlich für den eigenen Bibliotheksgebrauch sowie zur Abfrage der Entlehnungen verwendet.
- Ich nehme zur Kenntnis, dass die mir in der Bibliothek zur Verfügung gestellten Medien im Sinne der Urheberrechtsbestimmungen nicht vorgeführt, vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Die Gültigkeit der Jahreskarte gilt ein volles Jahr und erlischt automatisch, wenn sie von der Leserin/vom Leser nicht wieder verlängert wird.